Erbrecht

Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa, wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Ein Todesfall in der Familie ist dann meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte.

 

Unsere Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung umfasst insbesondere rechtliche Fragen zu

  • Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil
  • Anfechtung von Testamenten
  • Enterbung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

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