Gleichgültig, ob ein ganzes Haus oder eine einzelne Wohnung zu Wohnzwecken vermietet wird, ist das Wohnungsmietrecht oder besser gesagt das Wohnraummietrecht einschlägig. Hier bestehen vielfältige
gesetzliche Vorschriften, die nicht zuletzt darauf abzielen, den Mieter zu schützen. Der Gesetzgeber schützt den Mieter in besonderer Weise, da es für den Mieter um den Mittelpunkt in seiner
Lebensführung, um das Dach über dem Kopf, geht.
Unsere Beratung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Die außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung umfasst insbesondere rechtliche Fragen zu