Das Waffenrecht legt fest, was unter einer Waffe zu verstehen ist und welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit man eine Waffe in Gebrauch nehmen darf. Es ist in Deutschland im Waffengesetz (WaffG) geregelt und kodifziert den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts.
Hierzu gehören der Erwerb, die Lagerung, der Handel, der Besitz, das Führen und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere von Klingen- und Schusswaffen sowie Munition. Auch definiert es verbotene Waffen (z. B. Würgehölzer, Springmesser oder Schlagringe) und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten.
Es kennt zudem viele Arten von Waffen und den Waffen gleichgestellten Gegenständen – und ebenso viele Vorschriften. Mögliche Konflikte mit den Behörden zur Einhaltung dieser Regelungen sind in vielen Fällen sehr komplex.
Für bestimmte Waffen braucht man zum Beispiel eine waffenrechtliche Erlaubnis, sog. Waffenbesitzkarte (WBK). Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn man ein rechtlich unbedenkliches Leben geführt hat und führt und dementsprechend zuverlässig ist und ein Bedürfnis für die Waffe nachweisen kann, beispielsweise als Sportschütze oder Jäger.
Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb ihrer Berufsausübung eine Waffe tragen und benutzen dürfen, z.B. Polizisten.
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